# Checkliste: KI-Kennzeichnung vor der Veröffentlichung

Vor jeder Veröffentlichung intern prüfen. Abgeleitet aus dem Artikel „KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026“ von Kopfwelt.

- [ ] Wurde KI zur Erzeugung oder wesentlichen Manipulation eingesetzt?
- [ ] Handelt es sich um Bild, Audio, Video oder Text?
- [ ] Könnte der Inhalt für echt, authentisch oder menschlich erstellt gehalten werden?
- [ ] Wird eine reale Person, ein realer Ort, ein reales Objekt, eine Organisation oder ein Ereignis dargestellt?
- [ ] Informiert der Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse?
- [ ] Gab es menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung?
- [ ] Ist die Kennzeichnung direkt beim ersten Kontakt sichtbar oder hörbar?
- [ ] Ist die Kennzeichnung barrierefrei?
- [ ] Bleibt die Kennzeichnung beim Teilen, Download oder Reposting erhalten?
- [ ] Ist dokumentiert, welches Tool genutzt wurde und wer die Freigabe verantwortet?

Stand: siehe kopfwelt.com/artikel/ki-kennzeichnungspflicht-artikel-50-eu-ki-verordnung
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
