Das Wichtigste in Kürze:
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gilt ab 2. August 2026. Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere Artikel 50, Artikel 3 Nummer 60 und Artikel 99. Deutschland: Das nationale KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) ist laut BMDS-Mitteilung seit 29. Juli 2026 in Kraft. Es regelt Zuständigkeiten, Marktüberwachung, Beschwerden und nationale Ergänzungen. Betroffen sind Chatbots, KI-Assistenten, Deepfakes, synthetische Bilder, Videos, Audios und bestimmte KI-Texte von öffentlichem Interesse. Nicht automatisch betroffen sind rein interne KI-Entwürfe, Standardkorrekturen, private Nutzung und redaktionell geprüfte Texte mit klarer Verantwortlichkeit. Risiko: Behördliche Verfahren, Korrektur- oder Unterlassungsanordnungen, Informationsverlangen, Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen je nach Einzelfall.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die zentrale Vorschrift ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Sie enthält Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme. Die Vorschrift unterscheidet insbesondere zwischen:
KI-Systemen, die direkt mit natürlichen Personen interagieren,
KI-Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen,
Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung,
Deepfakes,
bestimmten KI-generierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Wichtige Quellen:
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
2. August 2026
Ab 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Die Bundesnetzagentur nennt dieses Datum ebenfalls für die Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme.
2. Dezember 2026
Eine begrenzte Übergangsfrist betrifft nur die maschinenlesbare Markierungspflicht nach Artikel 50 Absatz 2 für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Anbieter solcher Systeme müssen diese technische Markierung nach der EU-Kommissions-FAQ erst ab 2. Dezember 2026 erfüllen.
Wichtig: Diese Übergangsfrist betrifft nicht pauschal jede sichtbare Kennzeichnung durch Unternehmen. Wer ab dem 2. August 2026 Deepfakes veröffentlicht oder bestimmte KI-Texte ohne redaktionelle Kontrolle publiziert, sollte die Offenlegung ab diesem Datum umsetzen.
Keine rückwirkende Pflicht für Altinhalte
Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nach der Kommissions-FAQ nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Die Kommission empfiehlt eine Kennzeichnung jedoch, soweit dies möglich ist.
29. Juli 2026: deutsches KI-MIG in Kraft
Das deutsche KI-Marktueberwachungs- und Innovationsfoerderungs-Gesetz (KI-MIG) ist nach Mitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die europaeischen Vorgaben fuer Deutschland organisatorisch um und bündelt die nationale Koordinierung bei der Bundesnetzagentur.
Anbieter oder Betreiber: Wer muss was tun?
Die EU-KI-Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern.
Anbieter sind typischerweise diejenigen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Anbieter muessen zum Beispiel Systeme so gestalten, dass Nutzer bei direkter Interaktion mit KI informiert werden, und synthetische Ausgaben maschinenlesbar markieren.
Betreiber sind diejenigen, die ein KI-System beruflich unter eigener Verantwortung einsetzen. Betreiber muessen zum Beispiel Deepfakes offenlegen, bestimmte KI-Texte kennzeichnen und Personen bei Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung informieren.
Fuer viele Kunden ist die Betreiberrolle entscheidend: Wer ChatGPT, Midjourney, Runway, Synthesia, ElevenLabs, Adobe Firefly oder ein anderes KI-Tool fuer eigene Website-, Social-Media-, Werbe- oder Serviceinhalte nutzt, ist nicht automatisch Anbieter des Tools, kann aber Betreiber der konkreten Nutzung sein.
Welche Bereiche sind betroffen?
Marketing und Social Media
Betroffen sind insbesondere KI-generierte Kampagnenbilder, synthetische Produktkontexte, KI-Avatare, KI-Stimmen, Deepfake-Formate, automatisierte News-Posts und Inhalte, die reale Personen, Orte oder Ereignisse authentisch erscheinen lassen.
Websites und Online-Shops
Produktbilder, generierte Wohnungsbilder, Vorher-Nachher-Darstellungen, virtuelle Models, Chatbots, Beratungstools und KI-basierte Produktberater koennen betroffen sein. Besonders kritisch sind Inhalte, die Vertrauen, Kaufentscheidung oder Informationsverhalten beeinflussen.
Medien, PR und Unternehmenskommunikation
Presseaehnliche Inhalte, Ratgeber, Branchenanalysen, Erklaertexte zu oeffentlichen Themen und automatisierte Zusammenfassungen koennen kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie die Oeffentlichkeit ueber Angelegenheiten von oeffentlichem Interesse informieren sollen und keine menschliche redaktionelle Kontrolle mit Verantwortungsuebernahme erfolgt.
Video, Audio und Voiceover
KI-generierte Stimmen, synthetische Sprecher, KI-Avatare, nachtraeglich manipulierte Aussagen und real wirkende Videos fallen schnell in den Bereich der Offenlegungspflichten. Ein Hinweis nur im Abspann ist riskant, wenn Nutzer den Inhalt vorher bereits als echt wahrnehmen.
Interaktive Anwendungen
Chatbots, KI-Agenten, Avatare, Telefonassistenten, Beratungstools, Recruiting-Assistenten und Service-Flows muessen Nutzer informieren, dass sie mit KI interagieren, sofern dies nicht offensichtlich ist.
HR, Recruiting und interne Tools mit Aussenwirkung
Reine interne Textentwuerfe sind nicht der Kern von Artikel 50. Sobald Bewerber, Kunden oder Verbraucher mit einem KI-System interagieren oder KI-Inhalte erhalten, kann die Transparenzpflicht greifen. Bei HR kommen zudem Hochrisiko-, Datenschutz- und Antidiskriminierungsfragen hinzu.
Welche Bereiche sind nicht oder nicht automatisch betroffen?
Nicht jede KI-Nutzung muss sichtbar gekennzeichnet werden.
Typischerweise nicht kennzeichnungspflichtig nach Artikel 50 sind:
rein private Nutzung,
interne Ideensammlung oder Entwuerfe, die nicht veroeffentlicht werden,
Rechtschreibkorrektur, Stilkorrektur, Formatierung oder Standardbearbeitung ohne wesentliche semantische Aenderung,
einfache Bildoptimierung wie Zuschneiden, Helligkeit, Rauschreduzierung oder Farbanpassung, solange dadurch kein taeuschend echter neuer Inhalt entsteht,
KI-unterstuetzte Texte, die menschlich geprueft, redaktionell kontrolliert und verantwortet werden, soweit es um die Textpflicht nach Artikel 50 Absatz 4 geht,
offensichtlich kuenstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke, bei denen eine angemessene Offenlegung ausreicht, ohne das Werk zu stoeren.
Wichtig: Andere Rechtsbereiche koennen trotzdem greifen, etwa Urheberrecht, Persoenlichkeitsrecht, Datenschutz, Markenrecht, Verbraucherschutz oder Wettbewerbsrecht.
Moegliche und realistische Konsequenzen
Behoerdliche Konsequenzen
Artikel 99 EU-KI-Verordnung sieht fuer Verstoesse gegen Transparenzpflichten nach Artikel 50 administrative Geldbussen von bis zu 15 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag hoeher ist. Fuer KMU gelten Verhaeltnismaessigkeitsregeln.
Realistisch ist bei normalen Unternehmensfaellen nicht automatisch das Maximalbussgeld. Wahrscheinlicher sind je nach Schwere, Reichweite und Wiederholung:
Aufforderung zur Stellungnahme,
Auskunfts- oder Mitwirkungsverlangen,
Aufforderung zur Korrektur der Kennzeichnung,
Entfernung oder Anpassung konkreter Inhalte,
Anordnung von Compliance-Massnahmen,
Bussgeld bei schweren, systematischen oder ignorierten Verstoessen.
Wichtig: Es gibt keinen verlaesslichen Anspruch darauf, erst folgenlos “ermahnt” zu werden. Artikel 99 erlaubt zwar auch Warnungen und nicht-monetaere Massnahmen, Unternehmen sollten aber nicht darauf bauen.
Wer ist in Deutschland zustaendig?
Nach dem seit 29. Juli 2026 geltenden KI-MIG uebernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle als Marktueberwachungsbehoerde, Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle, soweit keine andere Fachbehoerde zustaendig ist. Das BMDS beschreibt die Bundesnetzagentur ausserdem als nationalen Koordinator fuer die europaeische KI-Verordnung und nennt KI-Service Desk, KI-Reallabore sowie Informations-, Beratungs- und Vernetzungsangebote.
In regulierten Branchen koennen andere Behoerden zustaendig sein. Der Bundestag nennt als Beispiel die Abgrenzung zur BaFin, wenn ein KI-System in direktem Zusammenhang mit regulierter Finanztaetigkeit steht.
Koennen Wettbewerber abmahnen?
Ja, das ist je nach Einzelfall moeglich. Die KI-Verordnung enthaelt selbst vor allem oeffentlich-rechtliche Pflichten. Ein Verstoss kann aber wettbewerbsrechtlich relevant werden, wenn die verletzte Vorschrift als Marktverhaltensregel im Sinne von Paragraph 3a UWG eingeordnet wird und der Verstoss geeignet ist, Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern oder sonstigen Marktteilnehmern spuerbar zu beeintraechtigen.
Die Wettbewerbszentrale ordnet Artikel 50 KI-VO ausdruecklich als praxisrelevant fuer Unternehmen ein und betreibt inzwischen auch eine KI-Beschwerdestelle. Fuer die Abmahnfrage ist besonders wichtig: Wettbewerbsrechtlich riskant sind nicht nur klassische Deepfakes mit klar identifizierbarem Prominenten- oder Produktvorbild. Die Wettbewerbszentrale verweist darauf, dass die EU-Kommission bei der Deepfake-Definition ein strenges Verstaendnis vertritt und empfiehlt bis zur gerichtlichen Klaerung, auch abstrakt aehnliche realistisch wirkende Darstellungen zu kennzeichnen, wenn Betrachter sie fuer authentisch halten koennten.
Abmahnberechtigt nach Paragraph 8 UWG koennen insbesondere sein:
Mitbewerber,
qualifizierte Wirtschaftsverbaende,
qualifizierte Verbraucherverbaende bzw. qualifizierte Einrichtungen,
Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in den gesetzlich vorgesehenen Faellen.
Eine Abmahnung muss nach Paragraph 13 UWG bestimmte Angaben enthalten. Bei Streitigkeiten nach UWG gibt es zudem Einigungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern. Listen qualifizierter Einrichtungen und Wirtschaftsverbaende fuehrt das Bundesamt fuer Justiz.
Realistische Abmahnrisiken
Praktisch riskant sind vor allem Faelle, in denen eine fehlende KI-Kennzeichnung das Marktverhalten beeinflusst:
synthetische Vorher-Nachher-Bilder in Werbung,
KI-generierte Testimonials oder Personenbilder, die echte Kundennaehe suggerieren,
KI-generierte Produktbilder, die Produkteigenschaften falsch darstellen,
KI-Stimmen in Werbung, die echte Sprecher oder Prominente nahelegen,
automatisierte Ratgebertexte zu sensiblen Verbraucherthemen ohne klare Verantwortung.
Weniger wahrscheinlich ist eine isolierte Abmahnwelle wegen jeder kleinen KI-Textkorrektur. Dennoch sollten Unternehmen bei veroeffentlichten, realistisch wirkenden KI-Inhalten konservativ kennzeichnen.
Ein realistischer Eskalationspfad ist daher: Wettbewerber, Verbraucher, Verbraucherverbaende oder die Wettbewerbszentrale bemerken eine nicht gekennzeichnete KI-Darstellung; zunaechst folgt eine Beschwerde oder Abmahnung mit Unterlassungsforderung; parallel oder spaeter kann auch eine Behoerde eingeschaltet werden. Besonders bei Werbung, Social Media und E-Commerce ist die Sichtbarkeit hoch.
Wie muss eine Kennzeichnung aussehen?
Artikel 50 verlangt, dass Informationen klar, unterscheidbar und barrierefrei bereitgestellt werden, spaetestens beim ersten Kontakt oder bei der ersten Aussetzung gegenueber der betroffenen Person.
Gute Kennzeichnungen sind:
direkt am Inhalt,
sprachlich einfach,
nicht versteckt im Impressum,
auf mobilen Geraeten sichtbar,
fuer Screenreader oder Untertitel geeignet,
beim Teilen oder Herunterladen moeglichst weiterhin sichtbar.
Die EU stellt optionale Icons bereit. Laut EU-Kommission sind die Icons freiwillig; die Kennzeichnungspflicht selbst bleibt aber verbindlich. Die Kommission weist ausserdem darauf hin, dass Icons mit begleitendem Textlabel besser erkannt werden.
Praxisbeispiele
1. Bildkennzeichnung
Ausgangslage: Ein Unternehmen nutzt ein KI-generiertes Bild eines Geschaeftsinhabers vor einem Laden fuer eine Werbeanzeige. Das Bild sieht wie eine echte Fotografie aus, zeigt aber keine reale Aufnahme.
Nicht erfuellt: Das Bild wird ohne Hinweis auf Website und Social Media genutzt. Nutzer koennen davon ausgehen, dass es eine echte Person und einen echten Ort zeigt.

Erfuellt: Das Bild enthaelt direkt im Bild oder unmittelbar daneben einen klaren Hinweis.

Geeignete Formulierungen:
Bei Social Media sollte die Kennzeichnung im Bild, in der Caption und, sofern vorhanden, ueber die Plattformfunktion erfolgen. Bei Website-Bildern sollte der Hinweis im sichtbaren Umfeld und im Alt-Text bzw. in strukturierten Bilddaten beruecksichtigt werden.
2. Video mit Voiceover
Ausgangslage: Ein Unternehmen erstellt ein Erklaervideo mit KI-generiertem Avatar und synthetischer Stimme.
Nicht erfuellt: Der Hinweis steht nur tief in der Videobeschreibung oder erst nach dem eigentlichen Inhalt im Abspann.
Erfuellt: Direkt zu Beginn wird ein sichtbarer und hoerbarer Hinweis eingeblendet. Zusaetzlich gibt es Untertitel oder eine VTT-Datei.
Beispiel fuer Voiceover:
“Dieses Video enthaelt KI-generierte Bildsequenzen. Die gezeigte Person, Stimme und Szene sind kuenstlich erzeugt.”
Asset: Beispiel-VTT fuer Video und Voiceover
Empfohlene Umsetzung:
Label in den ersten Sekunden sichtbar einblenden,
Hinweis in die Videobeschreibung aufnehmen,
Untertitel oder Transkript bereitstellen,
bei Kurzvideos Label dauerhaft oder wiederkehrend anzeigen,
bei synthetischer Stimme auch Audio-Hinweis verwenden.
3. Interaktive Anwendungen
Ausgangslage: Ein Shop nutzt einen KI-Assistenten fuer Produktempfehlungen oder Kundenservice.
Nicht erfuellt: Der Chat sieht aus wie ein menschlicher Live-Chat, nennt sich “Support-Team” und legt erst in den AGB offen, dass KI eingesetzt wird.
Erfuellt: Nutzer sehen vor oder bei der ersten Nachricht einen klaren Hinweis.

Geeignete Formulierungen:
“Sie interagieren mit einem KI-Assistenten.”
“Dieser Chat wird automatisiert durch ein KI-System beantwortet.”
“Bei rechtlichen, medizinischen oder finanziellen Fragen pruefen Sie die Antwort bitte mit einer qualifizierten Person.”
Technische Anforderungen in der Praxis:
Hinweis vor der ersten Eingabe,
nicht nur in Datenschutzinformation oder AGB,
auf Mobile sichtbar,
per Screenreader erfassbar,
bei Weiterleitung an Menschen Statuswechsel anzeigen.
4. Texte
Ausgangslage: Ein Unternehmen veroeffentlicht einen KI-generierten Ratgeber zu einem oeffentlich relevanten Thema, etwa Gesundheit, Verbraucherrechte, Energiepreise, politische Regulierung oder Finanzentscheidungen.
Nicht erfuellt: Der Text wird als redaktioneller Fachbeitrag veroeffentlicht, ohne menschliche Pruefung, ohne Verantwortlichen und ohne Kennzeichnung.
Erfuellt: Der Beitrag wird vor Veroeffentlichung menschlich geprueft, redaktionell verantwortet und die Verantwortlichkeit ist klar. Alternativ wird offen gekennzeichnet, dass der Text KI-generiert oder KI-manipuliert ist.
Beispielformulierung:
“Dieser Beitrag wurde mithilfe eines KI-Systems erstellt, fachlich geprueft und redaktionell verantwortet von Muster GmbH.”
Asset: Text-Kennzeichnung: erfuellt/nicht erfuellt
Wichtig: Die Ausnahme fuer Texte greift nur, wenn eine menschliche Ueberpruefung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt ist und eine natuerliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung uebernimmt. Ein automatischer KI-Workflow mit nachtraeglicher oberflaechlicher Freigabe ist riskant.
Checkliste fuer Unternehmen
Vor jeder Veroeffentlichung sollte intern geprueft werden:
Wurde KI zur Erzeugung oder wesentlichen Manipulation eingesetzt?
Handelt es sich um Bild, Audio, Video oder Text?
Koennte der Inhalt fuer echt, authentisch oder menschlich erstellt gehalten werden?
Wird eine reale Person, ein realer Ort, ein reales Objekt, eine Organisation oder ein Ereignis dargestellt?
Informiert der Text die Oeffentlichkeit ueber Angelegenheiten von oeffentlichem Interesse?
Gab es menschliche Pruefung und redaktionelle Verantwortung?
Ist die Kennzeichnung direkt beim ersten Kontakt sichtbar oder hoerbar?
Ist die Kennzeichnung barrierefrei?
Bleibt die Kennzeichnung beim Teilen, Download oder Reposting erhalten?
Ist dokumentiert, welches Tool genutzt wurde und wer die Freigabe verantwortet?
Empfohlene interne Policy
Unternehmen sollten eine kurze KI-Content-Policy einfuehren:
KI-generierte oder KI-manipulierte realistisch wirkende Bilder, Videos und Audios werden standardmaessig gekennzeichnet.
KI-Avatare, Chatbots und KI-Agenten erhalten vor der ersten Interaktion einen sichtbaren Hinweis.
Texte zu oeffentlichen Themen werden entweder redaktionell verantwortet oder als KI-generiert gekennzeichnet.
Prominente, Mitarbeiter, Kunden, Aerzte, Anwaelte, Finanzberater oder Amtstraeger werden nicht synthetisch dargestellt, ohne gesonderte Freigabe.
Jede Kampagne dokumentiert Tool, Prompt-Zweck, Freigabe, Kennzeichnung und Verantwortlichen.
Plattformlabels werden genutzt, ersetzen aber nicht zwingend die eigene deutliche Offenlegung.
SEO-Hinweise fuer die Veroeffentlichung dieser Seite
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KI-Kennzeichnungspflicht ab 2.8.2026: Artikel 50 Leitfaden
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Was Unternehmen ab 2. August 2026 zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 EU-KI-Verordnung wissen muessen: Fristen, Beispiele, Abmahnrisiken.
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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung vermeiden
FAQ
Muss jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden?
Nein. Die Textpflicht nach Artikel 50 Absatz 4 betrifft KI-generierte oder KI-manipulierte Texte, die veroeffentlicht werden, um die Oeffentlichkeit ueber Angelegenheiten von oeffentlichem Interesse zu informieren. Keine Kennzeichnungspflicht besteht nach dieser Vorschrift, wenn der Inhalt menschlich geprueft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung uebernimmt.
Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?
Nicht jedes Bild in jeder Situation. Besonders relevant sind realistisch wirkende KI-Bilder oder KI-manipulierte Inhalte, die als authentisch missverstanden werden koennen. Bei Werbung, Produktdarstellungen, Personenbildern und Deepfake-nahem Material ist eine klare Kennzeichnung praktisch dringend zu empfehlen.
Reicht ein Hinweis im Impressum?
In der Regel nein. Artikel 50 verlangt eine klare und unterscheidbare Information spaetestens beim ersten Kontakt oder bei der ersten Exposition. Ein allgemeiner Hinweis im Impressum ist fuer konkrete Inhalte meist zu weit entfernt.
Reichen Plattformlabels bei Instagram, TikTok, YouTube oder LinkedIn?
Plattformlabels helfen, ersetzen aber nicht in jedem Fall die eigene Pflicht. Unternehmen sollten zusaetzlich pruefen, ob der Hinweis im konkreten Inhalt, in der Caption, im Video oder im sichtbaren Umfeld ausreichend klar ist.
Wer kontrolliert die Einhaltung in Deutschland?
Eine zentrale Rolle hat die Bundesnetzagentur, soweit keine andere Fachbehoerde zustaendig ist. In regulierten Bereichen koennen Spezialbehoerden zustaendig sein, etwa die BaFin bei KI-Systemen mit direktem Bezug zu regulierter Finanztaetigkeit.
Kann ein Verstoss abgemahnt werden?
Ja, je nach Einzelfall. Wenn eine fehlende KI-Kennzeichnung zugleich einen relevanten Wettbewerbsverstoss darstellt, koennen Mitbewerber, qualifizierte Verbaende oder Verbraucherorganisationen Unterlassungsansprueche geltend machen.
Quellenstand
Stand dieser Seite: 31. Juli 2026. Da Leitlinien, Praxisleitfaeden, nationale Zustaendigkeiten und Behoerdenpraxis fortlaufend konkretisiert werden, sollte die Seite vor Veroeffentlichung und danach regelmaessig aktualisiert werden.